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AGB Praktikum

Unsere Allgemeinen Geschäftsbediengungen

Allgemeine Vertragsbedingungen Praktikum
(Version 1 / Stand: 16. Januar 2019)

Die nachfolgenden allgemeinen Vertragsbedingungen (nachfolgend „AGB“) sind integrierende Bestandteile des vorliegenden Vertragsverhältnisses zwischen dem Kunden[1]  und der Inforce Group AG, Stettbachstrasse 6, 8600 Dübendorf [Firmenidentifikation: CHE-142.319.583], welche vorliegend unter ihrer Marke „Mandalingua“ auftritt und in den nachfolgend Bedingungen mit „ML“ abgekürzt wird. Die AGB sind auf der Website: mandalingua.com jederzeit abrufbar und werden der schriftlichen Bestätigung jeweils beigelegt.

1: Grundsätzliches
ML hat ein gut ausgebautes Beziehungsnetz in einzelnen Grossstädten in China zu Unternehmungen und Vermittlungspartner, welche Praktikumsplätze anbieten, aufgebaut. ML stellt den Kunden ihr Knowhow und das Beziehungsnetz zur Verfügung, um einen entsprechenden Praktikumsvertrag abzuschliessen.

Der Kunde bezahlt für diese Dienstleistung einerseits eine Bearbeitungsgebühr von CHF 575 / EUR 500 und bei Vorliegen des Praktikumsvertrages eine individuelle vereinbarte Vermittlungsgebühr abhängig von der Art und Dauer der Beschäftigung. Die Bearbeitungsgebühr wird bei einer erfolgreichen Vermittlung von der Vermittlungsgebühr abgezogen. Bei einem Nichterfolg einer Vermittlung wird die Bearbeitungsgebühr nicht rückerstattet und alle Aufwände sind mit der Bearbeitungsgebühr somit abgegolten.

2: Anmeldung und Vertragsabschluss
Die Anmeldung kann sowohl mündlich (telefonisch/persönlich) wie auch schriftlich (via E-Mail oder Post) erfolgen. Ein Vertragsverhältnis bzgl. Beratung wird mit dem Versand der Bestätigung durch ML begründet.

Ein Vertrag mit dem Unternehmen kommt mit der Gegenzeichnung des Praktikumsvertrages durch das Unternehmen oder durch den zuständigen Vermittlungspartner in China zustande.

Preisänderungen seitens des Partners in China bis zur definitiven Rechnungsstellung bleiben vorbehalten. Dazu übernimmt die ML keine Haftung.

3: Vermittlungsgebühr
Wird dem Kunden durch das Unternehmen oder durch den Partner in China ein Praktikumsvertrag angeboten, ist durch den Kunden eine Vermittlungsgebühr an ML gemäss individueller Abmachung zu bezahlen.

4: Zahlungskonditionen
Die Zahlung der Gebühren hat innert 10 Tagen ab Rechnungsstellung zu erfolgen. Das Datum des Zahlungseingangs ist auf der Rechnung vermerkt.

Die Gebühren sind in Schweizerfranken oder in Euro via Bank- oder Postüberweisung zu bezahlen. Zahlungen mittels Kredit- und Debitkarten sind nicht möglich. Allfällige Bank- und Postspesen gegen zulasten des Kunden.

5: Änderungen
ML ist bemüht, allfällige  Änderungswünsche vor Praktikumsantritt zu berücksichtigen, sofern sich das mit den vertraglichen Bedingungen des Unternehmens vor Ort vereinbaren lässt. Für jede Umbuchung verrechnet ML eine Bearbeitungspauschale von mindestens CHF 150.00 / EUR 135.00.

6: Versicherungen
Eine Annullation aus schwerwiegenden Gründen (Krankheit, Unfall, etc.) kann mit einer Reiserücktrittsversicherung oder Reise- oder Annullierungskostenversicherung abgedeckt werden. ML empfiehlt z.B. das Basispaket der Europäischen Reiseversicherungs AG.

7: Einreisebestimmungen / Visa
Der Kunde ist gehalten in eigener Verantwortung sich über die nötigen Einreise-, Visa-, Devisen-, Impf- und Versicherungsbestimmungen zu informieren. In diesem Zusammenhang wird auf die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) in der Schweiz oder des Auswärtigen Amtes in Deutschland verwiesen. Auf der Website von ML befinden sich ebenso  Hinweise. Eine eingehende Auseinandersetzung mit dem Reiseziel wird vorausgesetzt.

8: Haftung
ML übernimmt die Haftung für sorgfältige Information des Kunden und der sachgerechten Kommunikation mit dem Vermittlungspartner in China. Eine weitergehende Haftung wird ausgeschlossen.

9: Beanstandung
Aufgrund der grossen kulturellen und ökonomischen Unterschiede kann es zu Abweichungen gegenüber den europäischen Standards kommen. Sollte der Kunde trotz Berücksichtigung dieser Umstände der Meinung sein, dass die vereinbarten Arbeits- und Unterkunftsbedingungen nicht dem Vereinbarten entsprechen, ist das Anliegen mit der zuständigen Person vor Ort zu besprechen. Kann das Anliegen nicht zur Zufriedenheit gelöst werden, so ist ML telefonisch oder per E-Mail zu kontaktieren. ML wird versuchen eine Lösung zu vermitteln.

10: Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar. Gerichtsstand ist CH 8600 Dübendorf (Sitz der Gesellschaft).

[1] Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung männlicher und weiblicher Sprachformen verzichtet. Alle Personen und Funktionsbezeichnungen gelten ungeachtet der weiblichen oder männlichen  Sprachform gleichwohl für beiderlei Geschlecht.