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AGB Kulturvermittlung

Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Allgemeine Vertragsbedingungen Kulturvermittlung
(Version 1 / Stand: 16. Januar 2019)

Die nachfolgenden allgemeinen Vertragsbedingungen (nachfolgend „AGB“) sind integrierende Bestandteile des vorliegenden Vertragsverhältnisses zwischen dem Kunden[1]  und der Inforce Group AG, Stettbachstrasse 6, 8600 Dübendorf [Firmenidentifikation: CHE-142.319.583], welche vorliegend unter ihrer Marke „Mandalingua“ auftritt und in den nachfolgend Bedingungen mit „ML“ abgekürzt wird. Die AGB sind auf der Website: mandalingua.inforcegroup.cyon.site jederzeit abrufbar und werden der schriftlichen Bestätigung jeweils beigelegt.

1.       Anmeldung und Vertragsabschluss

Die Anmeldung kann sowohl mündlich (telefonisch/persönlich) wie auch schriftlich (via E-Mail oder Post) erfolgen. Ein Vertragsverhältnis wird mit dem Versand der schriftlichen Kursbestätigung durch ML begründet. Die Vertragsbeziehung ist persönlich und kann nur mit Zustimmung von ML auf eine Dritte Person übertragen werden.

2.       Kursgebühr/Reisespesen

Die Kursgebühren sind auf der Website ausgewiesen und werden in der schriftlichen Kursbestätigung definitiv bestätigt. Zusätzlich zur auf der Website publizierten Kursgebühren sind allfällige Reisespesen des Redners und des Veranstalters zum Veranstaltungsort zu vergüten. Diese werden dem Kunden schriftlich mitgeteilt, sobald diese bekannt sind.

3.       Zahlungskonditionen

Die Zahlung der Entschädigung hat innert 10 Tagen ab Rechnungsstellung zu erfolgen. Das Datum des Zahlungseingangs ist auf der Rechnung vermerkt.

Die Entschädigung ist in Schweizerfranken oder Euro via Bank- oder Postüberweisung zu bezahlen. Zahlungen mittels Kredit- und Debitkarten sind nicht möglich. Bank- und Postspesen gegen zulasten des Kunden.

Sollte trotz Mahnung und Ansetzung einer Nachfrist die Entschädigung nicht fristgerecht eingehen, ist ML ohne weitere Korrespondenz berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten sowie Annullierungskosten von CHF 100.00 / EUR 90.00 in Rechnung zu stellen. Die Geltendmachung von Schadenersatz gemäss den Regeln des schweizerischen Obligationenrechtes bleibt vorbehalten.

4.       Umbuchungen

Die ML ist bemüht, eventuelle Umbuchungswünsche seitens Kunden vorzunehmen. Ein Anspruch auf eine Umbuchung besteht nicht.  Für Umbuchungen wird eine Bearbeitungsgebühr von CHF 70.00 / EUR 65.00 erhoben.

5.       Rücktritt

Sollte ein Kunde einen gebuchten Kurs nicht antreten, ist dies ML umgehend schriftlich mitzuteilen. Trifft die Abmeldung bis 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn bei ML ein, wird eine Rückvergütung der Kursgebühr von 50% vorgenommen. Sollte die Nichtteilnahmeerklärung später bei ML eingehen, besteht kein Anspruch auf Rückvergütung der Kursgebühr. Allfällig bereits angefallene Reisespesen des Redners und des Veranstalters sowie weitere Kosten wie Raummiete etc. werden zusätzlich in Rechnung gestellt. Die Geltendmachung von weiterem Schadenersatz gemäss den Regeln des schweizerischen Obligationenrechtes bleibt vorbehalten.

Bei vorzeitigem Abbruch des Kurses durch den Kunden besteht kein Rückvergütungsanspruch.

6.       Haftung

ML haftet ausschliesslich für eine sorgfältige Auswahl der Referenten und einer professionellen Durchführung der Veranstaltung. Schadenersatz und/oder Rückvergütungen z.B. infolge Programmänderungen, Verschiebungen und Verzögerungen sind ausgeschlossen.

Die Versicherung gegen Unfall ist Sache der Kunden.

7.       Einhaltung der Kursregeln

Damit für alle Kunden der grösstmögliche Nutzen entsteht, ist es notwendig, dass sich die Kunden an die Kursregeln halten. Sollten Kunden trotz Aufforderungen gegen die Kursregeln verstossen oder andere Kunden gefährden, können die fehlbaren Personen vom Kurs ohne Rückvergütungs- und/oder Schadenersatzanspruch weggewiesen werden.

8.       Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar. Gerichtsstand ist CH-8600 Dübendorf (Sitz der Gesellschaft).

[1] Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung männlicher und weiblicher Sprachformen verzichtet. Alle Personen und Funktionsbezeichnungen gelten ungeachtet der weiblichen oder männlichen  Sprachform gleichwohl für beiderlei Geschlecht.